Weiterbildungsförderung
Bildungsscheck
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zum Bildungssscheck finden sich unter www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung.
Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Anspruch zu prüfen. Ebenso finden Sie hier eine Liste der Beratungsstellen in Ihrer Umgebung.
Um einen Bildungsscheck erhalten zu können, müssen Interessenten sich beraten lassen hierzu finden Sie alle Informationen unter www.weiterbildungsberatung.nrw. Sie können auch die Telefonhotline 0211 - 837-1929 von "Nordrhein-Westfalen direkt" nutzen, diese informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Wichtig: Für den Bildungsscheck gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Nachträglich ausgestellte Bildungsschecks können nicht angenommen werden.
Bildungsprämie
Um den Prämiengutschein zu bekommen, müssen Interessenten sich beraten lassen. Eine Liste der dazu berechtigten Beratungsstellen und alle wichtigen aktuellen Informationen finden sich unter www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline (0800 - 2623000) oder über eine E-Mail an Bildungsprämie(at)bmbf.buergerservice-bund.de.
Genaueres hierzu erfahren Sie über www.bildungspraemie.info oder in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen.
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer/innen haben für ihre politische und berufliche Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Arbeiter/innen und Angestellte, aber auch Heimarbeiter/innen oder als freie Mitarbeiter/innen Tätige, Arbeitslose, Hausfrauen und -männer können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen. Der/die Arbeitnehmer/in wird auf Antrag von der Arbeit freigestellt. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden, die Seminarkosten trägt in der Regel der/die Teilnehmer/in.
Sie können sich auch Ihren Bildungsurlaub über den Bildungsscheck fördern lassen (siehe Info Bildungsscheck).
Wenn Sie sich für ein Seminar angemeldet haben, müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/in bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit den Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, davon unterrichten. Bis spätestens drei Wochen nach Ihrer Mitteilung müssen Sie eine Zu- oder Absage erhalten haben. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion Ihres Arbeitgebers vorliegt, gilt die Freistellung als erfolgt, Sie können Ihren Bildungsurlaub antreten.
Wenn Sie Probleme mit der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs haben oder andere Unklarheiten bestehen, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen weiter.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen können bei uns angefordert werden. Die Anerkennung der Weiterbildung im Kreativ-Haus (Aktenzeichen: IV C 2. 21-8 Nr. 635/78) durch den Kultusminister als Einrichtung der Weiterbildung umfasst auch die Anerkennung zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz (9 Abs.1 AWBG - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
Die Anerkennung für Teilnehmende aus anderen Bundesländern erfolgt nach den jeweiligen Landesgesetzen als Einzelfallanerkennung.
Es erscheint jährlich zweimal jährlich eine Broschüre mit Bildungsurlaubsangeboten in Nordrhein-Westfalen, die sie über die Bildungsberatungsstellen oder Volkshochschulen Ihrer Stadt beziehen können. Einen guten Überblick über das Angebot in NRW erhalten Sie über die folgende Datenbank: www.bildungsurlaub.de
Bezuschussung von Präventionskursen
Mit der regelmäßigen Teilnahme an dem für Sie passenden Kurs handeln sie aktiv für Ihre Gesundheit. Unsere Dozent/innen im Fachbereich Gesundheit & Entspannung verfügen über sehr gute fachliche Qualifikation. Wir legen großen Wert auf gute fachliche Begleitung und kontinuierliche Weiterbildung. Wir weisen darauf hin, dass die von den Krankenkassen aufgestellten Kriterien zur Bezuschussung einer Maßnahme mit unseren Qualitätskriterien nicht vollständig übereinstimmen und nur auf bestimmte Kurse passen. Die von den Krankenkassen gewählten Kriterien stellen nur einen Ausschnitt von wirkungsvoller Gesundheitsvorsorge dar.
Ihr Arbeitskreis Gesundheitsbildung Münster - das sind: Anna Krückmann Haus e.V., asb- Arbeitskreis soziale bildung und beratung e.V., Ev. Familienbildungsstätte- Fabi Münster, Haus der Familie Münster - Katholisches Bildungsforum im Stadtdekanat Münster e.V., sobi - Sozialpädagogisches Bildungswerk, Volkshochschule Münster und Weiterbildung im Kreativ-Haus